Energiepreispauschale versteuern?

Gute Frage! Die Antwort ist eindeutig: Ja. Die Energiepreispauschale ist eine einmalige Zahlung, die der Einkommensteuer unterliegt. Das heißt: Die 300 Euro werden auf das Bruttogehalt hinzugerechnet und versteuert. Es handelt sich hierbei also um einen steuerpflichtigen Zuschlag.

Energiepreispauschale nicht bekommen?

Eigentlich sollten alle Arbeitnehmer sie letztes Jahr zusammen mit ihrem Lohn/Gehalt ausgezahlt bekommen haben. Sie haben Sie nicht bekommen? Gar kein Problem! Wenn Sie die Steuererklärung abgeben, gewährt Ihnen das Finanzamt automatisch die Energiepreispauschale.

Energiepreispauschale für Minijobber?

Auf jeden Fall! Sollten Sie sie nicht bekommen haben, können Sie sich die Energiepreispauschale mit der Steuererklärung holen! Dafür brauchen Sie lediglich den Mantelbogen sowie die „Anlage Sonstiges“ auszufüllen und darin die letzten beiden Zeilen 13 und 14. Dann rechnet ihnen das Finanzamt die volle EEP in Höhe von 300 Euro an.

 

Zu kompliziert? Ich helfe Ihnen gerne! Kontaktieren Sie mich jederzeit.

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Jens Bleikamp

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. 

 

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