Die Inflationsausgleichsprämie ist eine aktuelle, freiwillige Sonderzahlung der Arbeitgeber, die bis zum Betrag von maximal 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei bleibt. Sie hat das Ziel, die persönlichen Auswirkungen des gestiegenen Preisniveaus abzufedern.
Regeln für die Steuerfreiheit der Inflationsausgleichsprämie
Die Steuerfreiheit unterliegt folgenden Regeln: Die Prämie kann entweder vollständig ausbezahlt werden oder geringer ausfallen und/oder über die Jahre 2022, 2023 und 2024 gestaffelt ausbezahlt werden. Wer im Jahr 2022 bereits 3000 Euro ausbezahlt bekommen hat, kann im Jahr 2024 keine weitere Zahlung steuerfrei ansetzen. Zur Steuerfreiheit gehört außerdem, dass die Prämie bis zum 31.12.2024 eingegangen und als Inflationsausgleichsprämie bezeichnet sein muss.
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